28.11.2018

Pressemitteilung | Telematikinfrastruktur offen für weitere Anwendungen

Die gematik GmbH hat heute das Dokumentenpaket für Anbieter weiterer elektronischer Anwendungen veröffentlicht und setzt damit ihren Weg zur digitalen Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens konsequent fort.

Weitere elektronische Anwendungen sind laut Gesetz Anwendungen des Gesundheitswesens und der Gesundheitsforschung, die über die gesetzlich geregelten Fachanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte hinausgehen.

„Wir freuen uns über jeden Anbieter, der seine Anwendung an die Telematikinfrastruktur anbinden will. Bei entsprechender Berechtigung steht diesem das sektorenübergreifende, bundesweite und sichere Netz des Gesundheitswesens zur Verfügung, mit allen angeschlossenen Leistungserbringern und Plattform-Diensten“, sagt Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik.

Anbieter müssen ihre Berechtigung zur Nutzung der Telematikinfrastruktur in einem Bestätigungsverfahren der gematik nachweisen.

Das Dokumentenpaket umfasst die Antragsunterlagen für die Bestätigung, den Anbieterleitfaden, die Spezifikationen (Anwendungssteckbriefe) und die Verfahrensbeschreibung sowie Informationen zu Bestätigungsgebühren bzw. Nutzungsentgelten. Damit können interessierte Anbieter ab sofort ihre Anträge auf Bestätigung bei der Zulassungsstelle einreichen.