15.07.2025 | Aktuell

Aktuelles | Überblick: Das sind die neuen Funktionen der ePA für alle

Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle wird kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut. Mit dem Release ePA 3.0.5 kommen neben technischen Updates im Backend neue Funktionen hinzu, die insbesondere den Funktionsumfang für Versicherte betreffen.

 

Austausch von Kurznachrichten über die ePA-App

Nach und nach beginnen die Krankenkassen damit, den TI-Messenger in ihre ePA-Apps zu integrieren. Der TI-Messenger ist ein sicherer Messengerdienst für das Gesundheitswesen, über den kurze Nachrichten verschickt werden können. Dass Einrichtungen mit Versicherten darüber kommunizieren können, ist neu. Auch Krankenkassen können den TI-Messenger als Kanal für ihre Versicherten anbieten. Die Anwendung ist freiwillig.

 

Patientenakte am PC verwalten
Krankenkassen starten schrittweise mit dem Rollout einer Desktop-Variante. Damit können Versicherte ihre ePA am PC verwalten. Dies ist vor allem für Versicherte hilfreich, die kein Smartphone besitzen, aber dennoch ihre ePA eigenständig verwalten möchten. Für die Nutzung der Desktop-Variante benötigen Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), PIN und ein Kartenlesegerät, mit dem die eGK eingelesen werden kann.

 

Institutionsbezogenes Verbergen des digital gestützten Medikationsprozesses
Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) setzt sich aus der bereits in der ePA verfügbaren elektronischen Medikationsliste (eML) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP)) zusammen. Der eMP folgt in einer weiteren Ausbaustufe der ePA. 

Mit dem neuen ePA-Feature können Versicherte entscheiden, ob sie alle Medikationsinformationen des dgMP für einzelne Einrichtungen verbergen möchten. Das bedeutet aktuell: Die/der Versicherte kann über die ePA-App auswählen, ob sie/er die Medikationsliste für bestimmte Einrichtungen verbirgt. Bislang galt, dass die Medikationsliste entweder für alle Einrichtungen sichtbar oder verborgen war.

 

Verbesserung der Vertreterregelung
Versicherte ohne Smartphone können die Vertreterregelung nutzen: Damit ist es möglich, bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter in der ePA zu benennen. Dann braucht es kein eigenes Smartphone, solange die Vertreterin bzw. der Vertreter ein Smartphone hat. Diese Funktion ist mit vereinzelten Einschränkungen bereits seit Start der ePA im Januar verfügbar. Betroffen davon war z. B. das Einrichten von Vertreterinnen bzw. Vertretern, das nicht in jeder Kombination von Krankenkassen der beteiligten Versicherten möglich war. Mit dem neuen Release wird diese Einschränkung behoben.