04.09.2020

Aktuelles | Störung VSD: Information zur Kostenerstattung

Die gematik bekräftigt ihre Betriebsverantwortung der zentralen Telematikinfrastruktur – unabhängig davon, dass der aufgetretene Fehler beim Wechsel des Vertrauensankers nicht durch die gematik verursacht ist. Sie erstattet Praxen die Kosten, die durch IT-Dienstleister bei der Behebung des fehlerhaften Wechsels des DNSSec-Vertrauensankers entstanden sind und die nicht bereits durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind. Kosten im Zusammenhang mit anderen Ursachen, etwa ein vergessenes Passwort oder ein unsachgemäßer Betrieb des Konnektors, werden nicht erstattet. Damit übernimmt sie die ihr gesetzlich zugewiesene Betriebsverantwortung in dem Umfang, wie Kosten bei Praxen eingetreten sind.

Die Erstattung erfolgt ausschließlich und ausdrücklich aus Kulanz, auf schriftliches Verlangen eines Leistungserbringers bzw. einer Leistungserbringerinstitution (bspw. via E-Mail), einmalig je Konnektor, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in der nachgewiesenen Höhe für Mehrkosten aufgrund der DNSSec-Störung bis zu einem Höchstbetrag von maximal 150 EUR inkl. Umsatzsteuer durch Zahlung an diesen Leistungserbringer bzw. die Leistungserbringerinstitution.

Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18.09.2020 per E-Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken. Etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt müssen Praxen vor Zahlung schriftlich an die gematik abtreten.