19.10.2018

Aktuelles | Dritter VPN-Zugangsdienst für die Telematikinfrastruktur zugelassen

Damit hat der dritte VPN-Zugangsdienst das Zulassungsverfahren der gematik erfolgreich durchlaufen.

Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur benötigen medizinische Einrichtungen einen sogenannten VPN-Zugangsdienst (Virtual Private Network) – ähnlich einem Internetprovider, der den Zugang zum Internet bereitstellt. Über diesen baut der Konnektor einen sogenannten IPsec-Tunnel (Internet Protocol Security) zur Telematikinfrastruktur auf.

Der VPN-Zugangsdienst darf nur von zugelassenen Anbietern angeboten werden. Neben den bereits bestehenden Anbietern verfügt nun auch die Arvato Systems Perdata GmbH über diese Anbieterzulassung. Alle Zulassungen sind in der Zulassungsliste im gematik-Fachportal veröffentlicht.

Wer darf den VPN-Zugangsdienst anbieten? Zur Durchführung des operativen Betriebs der Telematikinfrastruktur erteilt die gematik Zulassungen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Zulassungsverfahren. Die Zulassung als Anbieter eines VPN-Zugangsdienstes setzt voraus, dass der genutzte VPN-Zugangsdienst sowie der erforderliche Intermediär durch die gematik zugelassen sind und der Anbieter die von der gematik veröffentlichten Anforderungen an Verfügbarkeit und Sicherheit sowie die betrieblichen Rahmenbedingungen erfüllt und einhält.