26.01.2022

Pressemitteilung | Institutionskarten mit separater ID für Apotheken spätestens ab Sommer 2022

Entlastung durch Fristverlängerung: Die Landesapothekerkammern haben nun bis längstens 30. Juni 2022 Zeit, das Herausgabeverfahren für Institutionskarten von Apotheken mit unterschiedlicher Telematik-Kennung umzusetzen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss der Gesellschafterversammlung der gematik hervor, mit dem die bis dato gültige Frist vom 1. Januar angepasst wird. Hintergrund dafür ist die Verschiebung der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts.

 

Spätestens zum Stichtag 30.06.2022 soll durch die Anpassung des Prozesses sichergestellt sein, dass auch die Organisationseinheiten von Apotheken mit eigenen Karten ausgestattet und technisch in der Lage sind, elektronische Rezepte entgegen nehmen zu können. Die Landesapothekerkammern können das Verfahren allerdings auch bereits vorfristig etablieren.

 

Die jeweiligen Organisationseinheiten einer Vor-Ort-Apotheke können künftig auf deren Wunsch hin mehrere Karten mit jeweils unterschiedlicher ID erhalten – für Versandhandel, Heim- bzw. Krankenhausversorgung – und dadurch separat im Adressbuch der Telematikinfrastruktur von anderen Nutzern gefunden und adressiert werden.