ePA

Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen

In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer beisammen. Aber was bringt Ihnen das konkret? Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt kann mit Ihrer Zustimmung in Ihre ePA schauen und ist dadurch bestens über Ihre Gesundheit informiert. Dadurch können Ihnen zum Beispiel zeitraubende Doppeluntersuchungen erspart bleiben. Die Hoheit über Ihre Daten behalten Sie dabei selbst. Sie entscheiden, welche Informationen in die ePA aufgenommen werden. Künftig soll es die ePA für alle geben, die Ihnen automatisch eingerichtet wird.

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die ePA gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte

Die elektronische Patientenakte bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Ärztinnen und Ärzte, bei denen Sie in Behandlung sind, können sich so schnell und effizient einen Überblick über Ihre Krankengeschichte verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. So bleibt Ihren Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für das Wesentliche: Ihre Behandlung.

Der Zugang zur ePA lässt sich individuell anpassen

Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Ob Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden in der jetzigen Form der ePA selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten. Auch bei der künftigen ePA für alle, die nach aktuellem Stand 2025 eingeführt werden soll, gilt das Prinzip der Freiwilligkeit und Datenhoheit der Versicherten. Sie können die ePA über die App dann selbst aktiv nutzen, müssen dies aber nicht. Wenn Sie keine ePA für alle möchten, können Sie der Nutzung widersprechen.

Die ePA schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung

Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Damit wird auch ein Arztwechsel, zum Beispiel durch einen Umzug, für alle Beteiligten einfacher, wenn Patientinnen und Patienten die Unterlagen von vorherigen Ärztinnen und Ärzten gespeichert haben. Doppeluntersuchungen werden vermieden, was gerade auch für Menschen mit chronischen Krankheiten eine Erleichterung sein wird.

Stimmen aus der Praxis

Dr. Mario Zerbaum

Facharzt für Allgemeinmedizin

Dr. med. Oliver Fasold

Facharzt für Neurologie

Wo erhalten Versicherte die ePA-App?

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten seit Januar 2021 eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA). Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können Versicherte jetzt bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Online Check-in für Privatversicherte

Digitale Lösungen nutzen viele von uns im Alltag – denken wir beispielsweise ans Online-Banking, Kurznachrichtendienste oder Einkäufe im Internet. Mit nur wenigen Klicks managen wir Erledigungen und Kommunikation in verschiedenen Lebensbereichen. Dieser Komfort soll auch für die medizinischen Belange von Versicherten greifen. Dafür wurden für bislang analog gestaltete Abläufe digitale Prozesse geschaffen, von denen nun auch Privatversicherte profitieren.

 

Privatversichert? Mit dem „Online Check-in“ die ePA ganz einfach nutzen

Wenn eine private Krankenversicherung die ePA anbietet, stellt sie ihren Versicherten in einer App die Funktion zum „Online Check-in“ zur Verfügung. Damit können Privatversicherte als Neu- und auch als Bestandspatientin oder -patient ihre Daten ganz einfach der medizinischen Einrichtung übermitteln. Die Berechtigung, dass auf die ePA zugegriffen werden darf, vergeben Privatversichere selbst dann über ihre ePA-App.

Ob die jeweilige Krankenversicherung bereits an dem Online Check-in teilnimmt, können Privatversicherte dort erfragen.

Die Voraussetzung für den Online Check-In ist die GesundheitsID. Mehr Informationen dazu und zum Registrierungsprozess erhalten Versicherte ebenfalls bei ihrer Krankenversicherung.

So funktioniert der Online Check-in

  • App der Krankenversicherung

    Privatversicherte laden sich die App ihrer Krankenversicherung herunter, die die Funktion für den Online Check-in beinhaltet.

  • QR-Code scannen

    Privatversicherte scannen mit der App auf ihrem Smartphone den QR-Code der Praxis vor Ort oder vorab online ein. Diese stellt den QR-Code beispielweise in einem Aufsteller auf dem Tresen oder in ihrem Online-Terminbuchungsportal bereit.

  • Zustimmung erteilen

    Mit dem Scan erfassen Privatversicherte, an welche Praxis ihre Daten übermittelt werden sollen und stimmen dem zu.

  • Einmalige Datenfreigabe

    Die Datenfreigabe für die Praxis dauert bloß wenige Minuten und ist nur einmalig pro Praxis notwendig.

  • Mehr Informationen

    Der Online Check-in ersetzt nicht die persönliche Anmeldung beim Praxisbesuch. Natürlich wird die Ärztin oder der Arzt Patientinnen und Patienten auch ohne vorherigen Online Check-in behandeln.

    Mehr Informationen