
Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?
Die ePA gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte
Die elektronische Patientenakte bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung der Patientinnen und Patienten.
Der Zugang zur ePA lässt sich individuell anpassen
Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Ob Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten.
Mit der ePA sind wichtige Gesundheitspässe immer dabei
Mit der ePA sind wichtige Unterlagen, die Patientinnen und Patienten selbst aufbewahren müssen, jederzeit zugänglich. Der Mutter- und Impfpass sowie das Zahn-Bonusheft können ab 2022 in digitaler Form in die ePA aufgenommen werden. Das Untersuchungsheft-Heft für Kinder wird in der ePA des Kindes gespeichert. So geht nichts mehr verloren.
Daten sind in der ePA sicher
Die ePA ist ein sicheres digitales Zuhause für alle persönlichen Gesundheitsdaten. Alle Daten sind in der Telematikinfrastruktur abgelegt. Die Server zur Verarbeitung stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Ab 2022 können Versicherte auch eine Vertretungsperson benennen, die an ihrer Stelle die ePA verwaltet.
Die ePA schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung
Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Damit wird auch ein Arztwechsel, zum Beispiel durch einen Umzug, für alle Beteiligten einfacher, wenn Patientinnen und Patienten die Unterlagen von vorherigen Ärztinnen und Ärzten gespeichert haben. Doppeluntersuchungen werden vermieden, was gerade auch für Menschen mit chronischen Krankheiten eine Erleichterung sein wird.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)
Der Ausbau und weitere Funktionen
Wichtige Gesundheitspässe immer dabei: Fiktives Beispiel
Ob Mutterpass, Impfpass oder Zahn-Bonusheft – ab 2022 können Patientinnen und Patienten diese Unterlagen digital in ihre elektronische Patientenakte aufnehmen. Welche Vorteile das für Schwangere bringt, zeigt das Beispiel von Anna Rudolf.
Wo erhalten Versicherte die ePA-App?
Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten seit Januar 2021 eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA). Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können Versicherte jetzt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Zusätzliche Informationen

Informationen zur elektronischen Patientenakte
Informationspflicht zur ePA nach § 314 SGB VPDF | 349 KB | 08.12.2021
Fragen und Antworten
Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.
In der Regel sind zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.
Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.
Da es sich bei der ePA um eine durch den Patienten geführte Akte handelt, obliegt diesem auch die Hohheit seiner Daten und was mit diesen passiert. Durch die Funktionalität "Protokolle einsehen" wird jede Transaktion innerhalb der ePA dokumentiert, sodass der Patient sieht, wer und zu welcher Zeit etwas hochgeladen, heruntergeladen oder gelöscht hat.
Die Daten liegen sicher und verschlüsselt in den ePA-Aktensystemen der jeweiligen Betreiber, die in der Telematikinfrastruktur betrieben werden. Die Server der Aktensysteme werden bundesweit gehostet, unterliegen der EU-DSGVO und werden im Zuge des Zulassungsverfahrens der gematik auf ihre sicherheitstechnische Eignung durch unabhängige Gutachter geprüft.
Die ePA wurde so konzipiert, dass wesentliche Anwendungsfälle auch dann durchgeführt werden können, wenn ein Versicherter keine eigenen IT-Geräte wie bspw. ein Smartphone hat oder im Umgang damit nicht vertraut genug ist. Auch Versicherte ohne Smartphone können eine ePA nutzen. Wenden Sie sich dazu schriftlich oder telefonisch an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann eine Teilnahmeerklärung mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Wenn diese unterschrieben bei der Krankenkasse vorliegt, wird eine ePA für Sie eingerichtet. Beim nächsten Arztbesuch können Sie in der Praxis Ihre ePA nutzen und der Arzt kann auf Ihren Wunsch hin bspw. Dokumente in Ihre Akte hochladen. Notwendig hierfür sind Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche PIN für die eGK, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Diese nutzen Sie, um selbstständig am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen.