E-Rezept: Gut vorbereitet ins neue Jahr!

Ab Januar 2024 wird das
elektronische Rezept zum Standard.

Haben Sie schon E-Rezepte ausgestellt? Das E-Rezept ist neuer Standard. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos, Checklisten, Anleitungen sowie Erfahrungsberichte von Kolleginnen und Kollegen.

Hier geht's zum FAQ

So funktioniert's:

  • Aktualisieren Sie Ihr Praxisverwaltungssystem.

    So sind Sie auf dem neuesten Stand.

  • Erstellen Sie das E-Rezept in Ihrem Praxisverwaltungssystem.

    Das funktioniert schon mit wenigen Klicks.

  • Signieren Sie das E-Rezept elektronisch.

    Das können Sie am Computer und mit dem elektronischen Heilberufsausweis machen. Es wird dabei auf Vollständigkeit geprüft und im gematik-Fachdienst hochgeladen. 

    So funktioniert die Komfortsignatur.

  • Optional: Drucken Sie das E-Rezept aus.

    Wenn sich Ihre Patientin bzw. Ihr Patient einen Papierausdruck wünscht, können Sie das E-Rezept auch ausgedruckt mitgeben.

Video-Schulungen zum E-Rezept

Hier finden Sie die Aufzeichnungen der Schulungsangebote von „gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept“.

Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen. 

Zur Aufzeichnung

 

Die insgesamt 11 virtuellen Schulungen wurden ebenfalls aufgezeichnet. Erfahren Sie hier, wie die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme die E-Rezept-Prozesse umgesetzt haben:

Die drei Einlösewege für das E-Rezept

  • Mit der elektronischen Gesundheitskarte

    Dazu muss Ihre Patientin bzw. Ihr Patient lediglich die eigene Gesundheitskarte in der Apotheke einlesen lassen. Die Apotheke kann dann auf die Rezeptinformationen zugreifen und die Medikamente ausgeben.

  • Mit der E-Rezept-App

    Patientinnen und Patienten können mit der E-Rezept-App der gematik ihre E-Rezepte einsehen. Zum Einlösen müssen sie nur den QR-Code, der in der App angezeigt wird, in der Apotheke einscannen. Oder sie bestellen das E-Rezept direkt in der App bei ihrer Wunsch-Apotheke.

  • Mit dem Ausdruck

    Wer lieber etwas in der Hand halten möchte, kann das E-Rezept auch als Papierausdruck bekommen. Zum Einlösen müssen Ihre Patientinnen und Patienten nur den aufgedruckten QR-Code in der Apotheke einscannen.

Alle notwendigen Komponenten und Vorbereitungsschritte auf einen Blick:


E-Rezept-Checkliste herunterladen

Das sagen Ärztinnen, Ärzte und Versicherte zum E-Rezept

Dr. Ingo Ochlast

Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin-Friedrichshain

Dr. med. Beatrice Staudt

Hausärztin aus Prenzlauer Berg

Dr. med. Georg Illing

Facharzt für Allgemeinmedizin aus Schneeberg

Dr. med. Matthias Hempel

Hausärztlicher Internist aus Detmold

Meinungen zum E-Rezept

Versicherte

Infomaterialien für Praxen

Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Digitaler Praxiskoffer: Flyer, Plakat und Videos
ZIP | 15 MB | 02.01.2024
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Checkliste: E-Rezept für (Zahn-) Arztpraxen
PDF | 303 KB | 12.06.2023
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Patienteninfo: Schnell zum richtigen Medikament
PDF | 695 KB | 15.06.2023
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Plakat: Schnell zum richtigen Medikament
PDF | 614 KB | 15.06.2023
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Plakat: Download der App mit QR-Codes
PDF | 2 MB | 15.06.2023
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Erklärfilm für das Wartezimmer: Sie brauchen ein neues Rezept? Sparen Sie Zeit!
MP4 | 4 MB | 08.06.2023
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Erklärfilm für das Wartezimmer: So nutzen Sie die Vorteile der E-Rezept-App
MP4 | 3 MB | 13.06.2023
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Erklärfilm: E-Rezepte einlösen mit der eGK
MP4 | 34 MB | 27.02.2024
Gematik_Piktogramme_Bericht Blau Kopie 2
Kurz erklärt: Wie funktioniert das Test-E-Rezept
PDF | 604 KB | 03.03.2022

FAQ

Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ersetzt weitestgehend den „rosa Zettel“ bei der Verschreibung rezeptpflichtiger Arzneimittel. Ärztinnen und Ärzte können das E-Rezept digital ausstellen und damit sicher im digitalen Gesundheitsnetzwerk, der sogenannten Telematikinfrastruktur, speichern. Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit der App „Das E-Rezept“ oder auf Wunsch mit einem E-Rezept-Papierausdruck in der Apotheke einlösen: Die eGK wird in der Apotheke ins Terminal gesteckt, E-Rezept-App und Papierausdruck enthalten einen QR-Code der Verordnung, den die Apotheke einscannt. Mit der E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten alternativ auch Medikamente bei der Apotheke zurücklegen oder – falls angeboten – per Botendienst liefern lassen.

Wo kann ich das E-Rezept einlösen?

Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.

Welche E-Rezept-App kann ich nutzen?

Sie können das E-Rezept mit der offiziellen App der gematik („Das E-Rezept“) nutzen.

Welche Ärztinnen und Ärzte stellen E-Rezepte aus?

Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

Sind E-Rezepte fälschungssicher?

E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar. 

Funktioniert das E-Rezept auch für Privatpatientinnen und -patienten?

Privatversicherte Menschen können E-Rezepte erhalten, sofern ihre Krankenversicherung bereits eine digitale Identität (sog. GesundheitsID) und den sogenannten „Online Check-in“ anbietet.

Seit wann ist das E-Rezept Pflicht?

(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser sind verpflichtet, gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2024 elektronische Rezepte in der Regelversorgung auszustellen. Damit startet die Ablösung des Muster 16, dem „rosa Zettel“, bis auf wenige Ausnahmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Ist das E-Rezept kostenlos?

Das E-Rezept ist für Patientinnen und Patienten kostenlos.

Welche Medikamente kann ich mit einem E-Rezept bekommen?

Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen:

Wie lange sind E-Rezepte gültig?

E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung. E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht. Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.

Gibt es das E-Rezept auch für Kinder?

Auch Kinder können E-Rezepte erhalten. Diese können Sie entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte (falls vorhanden) oder dem Papierausdruck einlösen. Über die Familienfunktion in der E-Rezept-App können Sie zudem die Rezepte Ihrer Kinder und anderer Angehörigen verwalten.  

Für wen oder was gilt das E-Rezept (noch) nicht?

Für die meisten apothekenpflichtigen Medikamente können Patientinnen und Patienten ein E-Rezept erhalten. Für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist es seit dem 1. Januar 2024 für die gesetzlich Versicherten sogar verpflichtend. Sie können es mit der Gesundheitskarte, der App oder dem Ausdruck einlösen. Privatversicherte benötigen eine GesundheitsID ihrer Krankenversicherung.

Doch es gibt Ausnahmen, für die das elektronische Rezept (noch) nicht gilt, sondern die bisherigen Verfahren und Verordnungen weiterhin greifen.

  1. Welche Personengruppen bekommen noch keine E-Rezepte?
    Versicherte von sonstigen Kostenträgern, wie zum Beispiel Postbeamte, die über die Postbeamtenkrankenkasse versichert sind, oder (Bundes-) Polizistinnen, die über die Heilfürsorge versichert sind
     
  2. Noch nicht zulässig sind aktuell E-Rezepte für:
    • Betäubungsmittel
    • Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid
    • Heilmittel (also z. B. Logopädie, Physiotherapie etc.)
    • Hilfsmittel (also z. B. Gehhilfen, Bandagen)
    • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA, sog. „Apps auf Rezept")
    • Andere Produkte, die auf dem „rosa Rezept“ verordnet werden können, wie Teststreifen, Verbandmittel etc.
    • Außerklinische Intensivp­flege
    • Häusliche Krankenpflege
    • Soziotherapie
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