
KIM
Schnell und sicher kommunizieren
Keine Arztbriefe mehr per Post, keine Befunde mehr per Fax: Mit KIM können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher und bequem per E-Mail versendet werden. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente.
Welche Vorteile bietet KIM?
KIM spart Zeit, Geld und Papier
Mit KIM ist es einfacher und schneller, Daten von Patientinnen und Patienten weiterzugeben. Wichtige Untersuchungsergebnisse können per E-Mail vom Fach- zum Hausarzt oder direkt an die Klinik geschickt werden. So ist das ganze Behandlungsteam schnell darüber informiert, was Patientinnen und Patienten brauchen. Der Clou: Dank strukturierter Daten, können eArztbriefe automatisch den Patienten zugeordnet werden.
KIM ist sicher
Jede Nachricht über KIM wird automatisch verschlüsselt und signiert. So sind auch sensible Inhalte sicher. Beim Abruf werden die Nachrichten automatisch für die Empfängerinnen und Empfänger entschlüsselt. Diese können sie dann direkt weiterverarbeiten.
KIM vermittelt schnell Kontakte
Ob Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker: Das bundeseinheitliche Adressbuch von KIM enthält nur geprüfte Adressdaten von Einrichtungen des Gesundheitswesens. Kontaktinfos sind schnell gefunden, der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen ist so einfach wie noch nie.
KIM ist einfach
Das Versenden einer KIM-Nachricht ist so einfach wie das Versenden einer E-Mail. Auch ist dafür keine neue Software nötig: Es funktioniert über das Krankenhausinformationssystem bzw. das Praxisverwaltungssystem oder, falls entsprechend konfiguriert, über ein marktübliches E-Mail-Programm.
KIM noch nicht eingerichtet? In wenigen Schritten sind Sie startklar:
1. Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus!
Was Ihren KIM-Anbieter angeht, haben Sie freie Wahl – zugelassene KIM-Dienst-Anbieter im Vergleich finden Sie in unserem Fachportal. Tipp: Sprechen Sie vorher mit Ihrem Softwareanbieter.
2. Bestellen Sie Ihre E-Mail-Adresse(n)!
Entscheiden Sie, wie viele E-Mail-Adressen Sie in Ihrer Praxis benötigen und teilen Sie dies Ihrem KIM-Anbieter mit. Tipp: In der Regel genügt eine KIM-Adresse welche an den Praxisausweis (SMC-B) gebunden ist.
3. Registrieren Sie sich im Verzeichnisdienst!
Damit andere (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser Sie finden können, ist eine Registrierung im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur erforderlich. Dazu wird Ihre KIM-Adresse durch den KIM-Anbieter in das zentrale Adressbuch eintragen, sodass Sie durch andere KIM-Teilnehmer auffindbar sind.
Wie funktioniert eigentlich KIM?
So geht moderne Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Fiktives Beispiel
Die Praxis der Kardiologin Dr. Hoffmann ist für viele Patientinnen und Patienten eine wichtige Anlaufstelle. Die Ärztin ist täglich mit unterschiedlichen Kolleginnen und Kollegen im Austausch – vom Allgemeinmediziner bis zum Krankenhauspersonal.
Elektronischer Arztbrief spart Zeit und Geld
2 Minuten statt 2 Tage – der elektronische Arztbrief ist nicht nur sicherer, sondern deutlich schneller beim Empfänger. Arztpraxen und Krankenhäuser sparen Arbeitszeit und Geld. Das Eintüten, Frankieren und Einscannen der Arztbriefe fällt ebenso weg wie das Einholen händischer Unterschriften von den Ärztinnen und Ärzten. Dadurch gewinnen vor allem medizinische Fachangestellte Zeit für fachbezogene Tätigkeiten. Unsere Erklärgrafik zeigt Ihre Vorteile.


Versichertendatenübermittlung ohne eGK – dank KIM
Wie kommen Daten wie Krankenversichertennummer und Versicherungsstatus sicher und schnell in das System einer Praxis, wenn keine Gesundheitskarte zur Verfügung steht? Patientinnen und Patienten teilnehmender Krankenversicherungen können nun per Versicherten-App eine Praxis auswählen und ihre Daten sicher via KIM an diese schicken lassen.
Nehmen Sie bereits am KIM-Verfahren teil und Ihre Praxissoftware unterstützt die beiden Anwendungen „elektronischen Ersatzbescheinigung“ und „Online Check-in“ (sprechen Sie im Zweifel Ihren Praxisverwaltungssoftware-Hersteller an), dann erstellen Sie aus Ihrer KIM-Adresse den individuellen QR-Code für Ihre Praxis bzw. medizinische Einrichtung. Stellen Sie diesen dann auf Ihrer Website oder in Ihren Räumen bereit. Den Code bzw. das pdf zum Ausdrucken können Sie hier generieren.
Elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Gesetzlich Versicherte können der Praxis auf diesem Weg eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) zukommen lassen. Diese dient dem Versicherungsnachweis, wenn beim Praxisbesuch ausnahmsweise keine elektronische Gesundheitskarte vorgelegt werden kann.
Die medizinische Einrichtung schickt der jeweiligen Krankenversicherung mittels KIM eine elektronisch signierte Abfrage mit einigen personenbezogenen Daten der bzw. des Versicherten. Diese sind durch vorherige Besuche in der Einrichtung entweder bereits im System vorhanden oder müssen neu erhoben werden (bei gesetzlich Versicherten quartalsweise, bei Privatversicherten nur einmalig). Wichtig ist, dass der Anhang der KIM-Nachricht selbst signiert wird, nicht nur die KIM-Nachricht.
Die Krankenkasse antwortet der medizinischen Einrichtung ebenfalls via KIM-Nachricht und übermittelt im Fall einer Bestätigung des Versichertenverhältnisses die eEB. Eventuell nehmen nicht alle Krankenkassen am Verfahren teil. Im Zweifelsfall erhalten Sie dann eine Fehlermeldung. Die elektronische Ersatzbescheinigung befreit die gesetzlichen Krankenkassen nicht davon, den Versicherten auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung in Papierform auszustellen.
Online Check-in
Bei Privatversicherten heißt das Verfahren „Online Check-in“ und dient vor allem einer einmaligen Übermittlung der Krankenversichertennummer. Denn diese benötigen Praxen, um E-Rezepte auszustellen und die elektronische Patientenakte (ePA) zu befüllen.
Zusätzliche Informationen
Fragen und Antworten
Sofern Dokumente wie z.B. ein eArztbrief oder eine eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Behandlungszimmer signiert werden sollen, ist es erforderlich, je ein Kartenterminal für die Eingabe der PIN vorzusehen.
Der KIM-Anbieter muss dazu im Service-Portal von arvato einen Request einstellen und die Domain beantragen.
Grundsätzlich genügt pro Praxis eine Adresse, welche an die SMC-B gekoppelt ist. Man kann aber je nach Bedarf weitere E-Mailadressen einrichten.