03.04.2024

Können Ärzt:innen jederzeit auf die Daten Ihrer Patient:innen zugreifen?

Bei gesetzlich Versicherten können Ärztinnen, Ärzte und andere zugriffsberechtigte Personen in medizinischen Einrichtungen nur im sogenannten Behandlungskontext auf die neue ePA zugreifen. Dieser besteht beispielsweise dann, wenn die versicherte Person in einer Arztpraxis oder sonstigen medizinischen Einrichtungen in Behandlung ist oder medizinische sowie therapeutische Maßnahmen in Anspruch nimmt. Bei gesetzlich Versicherten gilt als technischer Nachweis dafür das Stecken der Gesundheitskarte. Versicherte können diesen Zugriff jederzeit über die ePA-App einschränken oder beenden. Außerdem wird jeder Zugriff auf die ePA für alle protokolliert – somit ist jederzeit klar, wer wann auf die Daten in der ePA für alle zugegriffen hat. Privatversicherte müssen weiterhin den Zugriff einzelner Ärztinnen und Ärzten oder medizinischer Einrichtungen aktiv freigeben. Das machen Sie über ihre ePA-App.