
ePA
Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen
In der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdokumente, wie Arztbriefe oder Befunde, immer beisammen. Aber was bringt Ihnen das konkret? Ihre Ärztin bzw. ihr Arzt kann mit Ihrer Zustimmung in Ihre ePA schauen und ist dadurch bestens über Ihre Gesundheit informiert. Dadurch können Ihnen zum Beispiel zeitraubende Doppeluntersuchungen erspart bleiben. Die Hoheit über Ihre Daten behalten Sie dabei selbst. Wer Einsicht in diese Daten hat, entscheidet einzig und allein Sie selbst.
Neu: ePA mit Opt-Out-Variante
Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?
Die ePA gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte
Die elektronische Patientenakte bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung der Patientinnen und Patienten.
Der Zugang zur ePA lässt sich individuell anpassen
Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Ob Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten.
Mit der ePA sind wichtige Gesundheitspässe immer dabei
Mit der ePA sind wichtige Unterlagen, die Patientinnen und Patienten selbst aufbewahren müssen, jederzeit zugänglich. Der Mutter- und Impfpass sowie das Zahn-Bonusheft können seit 2022 in digitaler Form in die ePA aufgenommen werden. Das Untersuchungsheft-Heft für Kinder wird in der ePA des Kindes gespeichert. So geht nichts mehr verloren.
Daten sind in der ePA sicher
Die ePA ist ein sicheres digitales Zuhause für alle persönlichen Gesundheitsdaten. Alle Daten sind in der Telematikinfrastruktur abgelegt. Die Server zur Verarbeitung stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Seit 2022 können Versicherte auch eine Vertretungsperson benennen, die an ihrer Stelle die ePA verwaltet.
Die ePA schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung
Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Damit wird auch ein Arztwechsel, zum Beispiel durch einen Umzug, für alle Beteiligten einfacher, wenn Patientinnen und Patienten die Unterlagen von vorherigen Ärztinnen und Ärzten gespeichert haben. Doppeluntersuchungen werden vermieden, was gerade auch für Menschen mit chronischen Krankheiten eine Erleichterung sein wird.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Wichtige Gesundheitspässe immer dabei: Fiktives Beispiel
Ob Mutterpass, Impfpass oder Zahn-Bonusheft – seit 2022 können Patientinnen und Patienten diese Unterlagen digital in ihre elektronische Patientenakte aufnehmen. Welche Vorteile das für Schwangere bringt, zeigt das Beispiel von Anna Rudolf.
Wo erhalten Versicherte die ePA-App?
Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten seit Januar 2021 eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA). Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können Versicherte jetzt bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Online Check-in für Privatversicherte

Digitale Lösungen nutzen viele von uns im Alltag – denken wir beispielsweise ans Online-Banking, Kurznachrichtendienste, Einkäufe im Internet oder Smart Home-Steuerungen. Mit nur wenigen Klicks managen wir Erledigungen und Kommunikation in verschiedenen Lebensbereichen. Dieser Komfort soll auch für die medizinischen Belange von Versicherten greifen. Dafür wurden für bislang analog gestaltete Abläufe digitale Prozesse geschaffen, von denen nun auch Privatversicherte profitieren.
Privatversichert? Mit dem „Online Check-in“ die ePA ganz einfach nutzen
Um Gesundheitsinformationen in Ihre ePA (elektronische Patientenakte) einzustellen, braucht die Ärztin oder der Arzt Ihre Krankenversicherungsnummer (KVNR). Die KVNR ist eine eindeutige Identifikationsnummer für jede:n Versicherte:n. Sie erhalten sie von Ihrer privaten Krankenversicherung. Aber wie kommt die KNVR zur Arztpraxis?
Wenn Ihre private Krankenversicherung die ePA anbietet, stellt Sie Ihnen in einer App die Funktion zum „Online Check-in“ zur Verfügung. Damit können Sie als Neu- und auch als Bestandspatientin oder -patient Ihre Daten ganz einfach der medizinischen Einrichtung übermitteln. Die Berechtigung, dass auf Ihre ePA zugegriffen werden darf, vergeben Sie selbst dann über Ihre ePA-App.
Ob Ihre Krankenversicherung bereits an dem Online Check-in teilnimmt, können Sie dort erfragen.
Die Voraussetzung für den Online Check-In ist die GesundheitsID. Mehr Informationen dazu und zum Registrierungsprozess erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenversicherung.
So funktioniert der Online Check-in
Zusätzliche Informationen

Informationen zur elektronischen Patientenakte
Informationspflicht zur ePA nach § 314 SGB VPDF | 349 KB | 08.12.2021
Fragen und Antworten
Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit also noch nicht. Die gematik wurde aber beauftragt, ein detailliertes Konzept unter Einbeziehung von Interessensvertreter:innen aus dem Gesundheitswesen dafür zu erarbeiten.
Da die gesetzlichen Grundlagen derzeit geschaffen werden, kann der ePA als Opt-Out-Variante noch nicht widersprochen werden und es können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie ein Widerspruch nach einer Einführung der ePA in dieser Form erhoben werden kann.
Für Versicherte, welche die ePA bereits heute nutzen, bleibt die Kassen-App weiterhin ihr Zugang zur ePA. Die ePA in der aktuellen Version kann also weitergenutzt werden. Mit Blick auf das Opt-out Prinzip wird die ePA in den kommenden Monaten weiterentwickelt. Wer mit Einführung des Opt-out-Prinzips bereits eine ePA besitzt, soll seine Daten grundsätzlich auch in der Opt-Out-Variante nutzen können. Die Details hierfür werden derzeit ausgearbeitet.
Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.
In der Regel sind zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.
Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.
Da es sich bei der ePA um eine durch den Patienten geführte Akte handelt, obliegt diesem auch die Hohheit seiner Daten und was mit diesen passiert. Durch die Funktionalität "Protokolle einsehen" wird jede Transaktion innerhalb der ePA dokumentiert, sodass der Patient sieht, wer und zu welcher Zeit etwas hochgeladen, heruntergeladen oder gelöscht hat.
Die Daten liegen sicher und verschlüsselt in den ePA-Aktensystemen der jeweiligen Betreiber, die in der Telematikinfrastruktur betrieben werden. Die Server der Aktensysteme werden bundesweit gehostet, unterliegen der EU-DSGVO und werden im Zuge des Zulassungsverfahrens der gematik auf ihre sicherheitstechnische Eignung durch unabhängige Gutachter geprüft.
Die ePA wurde so konzipiert, dass wesentliche Anwendungsfälle auch dann durchgeführt werden können, wenn ein Versicherter keine eigenen IT-Geräte wie bspw. ein Smartphone hat oder im Umgang damit nicht vertraut genug ist. Auch Versicherte ohne Smartphone können eine ePA nutzen. Wenden Sie sich dazu schriftlich oder telefonisch an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dann eine Teilnahmeerklärung mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung. Wenn diese unterschrieben bei der Krankenkasse vorliegt, wird eine ePA für Sie eingerichtet. Beim nächsten Arztbesuch können Sie in der Praxis Ihre ePA nutzen und der Arzt kann auf Ihren Wunsch hin bspw. Dokumente in Ihre Akte hochladen. Notwendig hierfür sind Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche PIN für die eGK, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten haben. Diese nutzen Sie, um selbstständig am Kartenterminal in der Praxis die Zugriffsberechtigung zu erteilen.
Mit der Vertreterregelung können Sie Dritten erlauben, für Sie ihre ePA zu führen oder Sie führen selbst eine ePA, z. B. für Kinder oder ältere Familienmitglieder. Möchten Sie Ihre elektronische Patientenakte am PC nutzen, brauchen Sie den Desktop Client. Hier finden Sie eine Übersicht der ePA-Apps der gesetzlichen Krankenkassen.