Hilfe & Kontakt
Beteiligte im Gesundheitswesen – zum Beispiel Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – können künftig schnell und vor allem sicher wichtige medizinische Daten auf digitalem Weg verschicken. Grundlage dafür ist die neue Telematikinfrastruktur. Über dieses digitale Netz werden die technischen Systeme von Praxen, Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken miteinander verbunden. Die elektronische Gesundheitskarte fungiert dabei als persönlicher Schlüssel der Patientinnen und Patienten zu ihren medizinischen Daten in diesem Netz.
Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Gesundheitskarte, ist nur noch diese gültig. Deshalb sollte stets nur die zuletzt zugeschickte Gesundheitskarte verwendet werden: www.deine-gesundheitskarte.de
Weiterführende Informationen und Regelungen für die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur haben wir für Sie im Bereich Datenschutz zusammengestellt.
Um medizinische Daten schnell und sicher zwischen Praxen, Krankenhäusern und Apotheken auszutauschen, wird das deutsche Gesundheitswesen digital vernetzt.
Zusätzliche Informationsmaterialien finden Sie unter Publikationen.
Bei Fragen zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Es sollte stets nur die zuletzt zugeschickte Gesundheitskarte verwendet werden. Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Gesundheitskarte zugeschickt, ist nur noch diese gültig. Ältere Gesundheitskarten können dann nicht mehr verwendet werden, auch unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum auf diesen aufgedruckt ist.
Der Versicherte muss innerhalb einer bestimmten Frist nachweisen, dass er versichert ist. In der Regel behandelt der Arzt auch Patienten, die keine Versichertenkarte vorlegen können bzw. deren Karte ungültig ist. Der Arzt kann den Leistungsanspruch des Versicherten nicht prüfen und wird die erbrachten Leistungen unter Umständen privat in Rechnung stellen. Bei der Krankenkasse müsste dann geprüft werden, inwieweit für diese Rechnungen Anspruch auf Kostenerstattung besteht.
Die Herausgabe der elektronischen Gesundheitskarten erfolgt durch die gesetzlichen Krankenkassen. Diese informieren die Versicherten zu allen Fragen der Gesundheitskarte.
Allgemeine Informationen zur Gültigkeit von elektronischen Gesundheitskarten finden Versicherte auf der Website www.deine-gesundheitskarte.de.
Jeder Versicherte wird seine medizinischen Daten der freiwilligen Anwendungen jederzeit einsehen, ausdrucken, verbergen und löschen lassen können. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz. Das gilt natürlich auch für Telematikinfrastruktur.
Nein. Die mittels der elektronischen Gesundheitskarte erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der medizinischen Versorgung verwendet werden. Es ist rechtlich unzulässig, Vereinbarungen mit Versicherten zu treffen, die den Zugriff auf die Daten zu anderen Zwecken als zur Behandlung gestatten.
Jeder Versicherte kann individuell für sich entscheiden, ob und welche Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur er nutzen möchte. Einzig die Speicherung von administrativen Daten auf der Gesundheitskarte ist für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Diese Verwaltungsdaten umfassen Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung. Dazu zählen die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der Zuzahlungsstatus.
Es gibt keine obligatorische Speicherung von medizinischen Daten auf oder mit der elektronischen Gesundheitskarte! Das heißt, der Versicherte kann die Gesundheitskarte auch ausschließlich als Versicherungsnachweis nutzen.
Konnektor. Der Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur. Er besitzt daher die Funktionen eines Routers, hat jedoch zusätzlich einen deutlich größeren Funktionsumfang und zudem ein sehr hohes, geprüftes Sicherheitsniveau. Der Konnektor stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Fachanwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können. Die Konnektoren werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und von der gematik zugelassen.
Ist die Gesundheitskarte ungültig, zeigt das Praxisverwaltungssystem des Arztes, Zahnarztes oder des Psychotherapeuten (bzw. das Krankenhausinformationssystem) eine entsprechende Meldung an (Gesundheitskarte gesperrt/ungültig). Die Gesundheitskarte wurde zuvor vom Herausgeber (gesetzliche Krankenkasse) gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Es werden in diesem Fall weder Versichertenstammdaten noch ein Prüfungsnachweis auf die Gesundheitskarte geschrieben oder an das Praxisverwaltungssystem (bzw. Krankenhausinformationssystem) übermittelt.