Gesetzliche Versicherte haben ab dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA. Diese wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet, installiert werden. Mit der ePA werden Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. So werden Patienten Teil des Teams, das sich um ihre Gesundheit kümmert. Zugleich können sie eine aktivere Rolle bei ihrer eigenen Gesundheitsversorgung spielen.
Ziel der ePA ist eine umfassende Vernetzung des deutschen Gesundheitswesens, sowohl zwischen verschiedenen Fachärzten oder Apotheken als auch zwischen Ärzten, Apotheken und Patienten. Viele bisher analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte können durch die ePA digitalisiert und damit vereinfacht werden. Weitere Vorteile: Medizinische Informationen liegen transparent vor und erleichtern zukünftig viele Abläufe. Davon profitieren Patienten ebenso wie Ärzte, Apotheker, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal.
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist für Patienten selbstverständlich freiwillig. Mit ihr profitieren Patienten von vielen Vorteilen: So können sie jederzeit online auf ihre Gesundheitsdaten – wie zum Beispiel ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) oder ihren Notfalldatensatz (NFDM) – zugreifen. Das ermöglicht eine ortsunabhängige optimale Versorgung. Kurz: Die elektronische Patientenakte ist das sichere digitale Zuhause für medizinische Dokumente und damit der Schlüssel zu einer modernen Gesundheitsversorgung.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) startet ab dem 1. Januar mit einer Testphase. Diese dient der Überprüfung und Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der ePA vor einer bundesweiten Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern.
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Mit der ePA können Patienten zu einer noch individuelleren Gesundheitsversorgung beitragen: Nur sie bestimmen, welche medizinischen Informationen in die Akte hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf – zu jeder Zeit und an jedem Ort. Denn die ePA – und mit ihr alle wichtigen medizinischen Dokumente – kann mit dem eigenen Smartphone oder Tablet abgerufen und verwaltet werden. Die Datenhoheit liegt einzig und allein bei den Patienten.
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Ziel einer modernen medizinischen Versorgung ist eine Gesundheitsberatung, die den Menschen im Mittelpunkt sieht. Ärzte in Deutschland haben im Schnitt pro Patient nur 7,6 Minuten Zeit. Die Bündelung aller wichtigen Informationen in der ePA ermöglicht dem Arzt einen schnellen Überblick und lässt mehr Zeit für den Dialog mit dem Patienten. Ein Patient hat seinen Impfpass oder das Zahn-Bonusheft verlegt? Ab 2022 gehört dank der ePA auch das der Vergangenheit an. Viele Unterlagen, die heute noch in Papierform vorliegen, können zukünftig in der ePA gespeichert werden und gehen somit nicht mehr verloren.
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Vertrauen wird großgeschrieben: 83 % der Menschen in Deutschland haben Vertrauen in ihre Apotheke. Dieses Vertrauen zu bewahren, zu stärken und noch mehr Menschen zu überzeugen, ist der Schlüssel zum Erfolg. Genau deshalb ist die ePA für Apotheker so hilfreich: hier werden auf Wunsch des Patienten Unverträglichkeiten, Medikationspläne und vieles mehr hinterlegt, was die Beratung noch besser macht.
Ab dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die ePA kostenlos als App zur Verfügung zu stellen. Bereits zu Beginn der Einführungsphase können Versicherte bei ihrer Krankenkasse zunächst ihren Zugang für die Nutzung der ePA beantragen und anschließend die App auf ihr Smartphone oder Tablet herunterladen. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Die Anbieter der elektronischen Patientenakte durchlaufen umfangreiche Zertifizierungsprozesse, bis die ePA-App zum Download bereitsteht.
Ist die ePA-App auf dem Smartphone oder Tablet installiert, wird sie von den Patienten mit genau den medizinischen Daten und Dokumenten befüllt, die sie dort hinterlegen möchten. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen. In diesem Fall benötigen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie einen PIN von der Krankenkasse, um beim nächsten Arztbesuch ihre ePA ganz einfach vom Praxisteam über das Kartenterminal befüllen zu lassen. Beim ersten Befüllen kann Unterstützung vom Arzt eingefordert werden.
Damit Ärzte oder andere Leistungserbringer auf Dokumente innerhalb der ePA zugreifen können und sie einen schnelleren Überblick über den Gesundheitszustand ihres Patienten erhalten, muss der Versicherte ihnen Zugriff erteilen. So wird sichergestellt, dass die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten trotz des Teamworks mit Ärzten und Therapeuten immer beim Patienten liegt. Einmal vergebene Zugriffsrechte können selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Die Sicherheit der Daten in der ePA hat höchste Priorität. Die Daten in der ePA sind in der zentralen Telematikinfrastruktur (TI) sicher abgelegt. Patienten entscheiden selbst (oder mit Unterstützung des Arztes*), welche Leistungserbringer in seiner ePA auf welche Dokumente und über welchen Zeitraum hinweg zugreifen dürfen. So kann beispielweise dem Arzt nur für einen Tag Zugriff gewährt werden – das macht dann Sinn, wenn nur zu einem bestimmten Termin die Dokumente in der ePA eingesehen werden sollen.
Ist die ePA-App gerade auf dem Smartphone installiert, aber die Akte noch nicht mit Daten befüllt worden, hilft der Arzt, der die Patientengeschichte am besten kennt, gerne beim ersten Befüllen. Dazu nutzt der Arzt sein Praxisverwaltungssystem (PVS) und lädt seine hier lokal gespeicherten Daten über den Patienten in dessen ePA hoch. Im Laufe der Zeit können auf Wunsch des Versicherten auch Aktualisierungen der Therapie beziehungsweise der Medikation vorgenommen werden.
In jeder ePA kann auch ein Notfalldatensatz gespeichert werden. Hier werden auf Wunsch des Patienten medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind, hinterlegt.