ePA
Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden.
Die ePA ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Für die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen birgt die elektronische Patientenakte schon heute das Potenzial, Diagnosen verbessern und die Patientinnen und Patienten noch sicherer versorgen zu können. In der Zukunft wird die ePA das Herzstück der digital gestützten Medizin werden und viele praktische und medizinische Handlungen für die Praxisteams bündeln und somit erleichtern.
Fragen und Antworten
Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit noch nicht. Die gematik hat aber die Spezifizierung dafür übernommen, die es 2024 den Industriepartnern der Krankenkassen ermöglichen wird, die „ePA für alle“ umzusetzen. Sie soll 2025 zur Verfügung stehen.
Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.
Für die ePA in der jetzigen Form sind in der Regel zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.
Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.
Mit der Umsetzung der ePA für alle wird die elektronische Patientenakte allen gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen.
Der Anbieter der Akte ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. In der Regel ist das Ihre Krankenkasse. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder der Anbieter, noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der Krankenkasse. Kontaktdaten finden Sie am Fuß des Online-Auftrittes Ihrer Krankenkasse.
Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Daher gibt es keine Einschränkungen für die gesamte Akte.
Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.