ePA

Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden.

Die ePA ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer digitalisierten Gesundheitsversorgung in Deutschland. Für die Arbeit in Arzt- und Zahnarztpraxen birgt die elektronische Patientenakte schon heute das Potenzial, Diagnosen verbessern und die Patientinnen und Patienten noch sicherer versorgen zu können. In der Zukunft wird die ePA das Herzstück der digital gestützten Medizin werden und viele praktische und medizinische Handlungen für die Praxisteams bündeln und somit erleichtern.

  • Bestmögliche Versorgung dank Information

    Ein möglichst umfassendes Bild über die Gesundheit der eigenen Patientinnen und Patienten zu bekommen, ist sehr wichtig für die medizinische Behandlung. Mit der elektronischen Patientenakte bekommen Ärztinnen und Ärzte genau dieses Bild – ohne unnötige Doppeluntersuchungen durchzuführen oder Dokumente bei anderen Einrichtungen anfordern zu müssen. In der ePA können medizinische Dokumente, wie Arztbriefe und Befunde, hinterlegt werden. Die Patientinnen und Patienten haben die Unterlagen so immer zusammen, und das Praxis- oder Krankenhausteam ist bestens informiert.

  • Geplante Weiterentwicklung

    Die ePA gibt es seit 2021. Gesetzlich Versicherte können sich auf Wunsch eine ePA bei ihrer Krankenkasse einrichten lassen und diese nutzen. Die Versicherten verwalten ihre ePA freiwillig über die entsprechende kostenlose App ihrer Krankenkasse. Allerdings wird die elektronische Patientenakte derzeit noch nicht so verbreitet genutzt. Künftig soll sie daher zur „ePA für alle“ weiterentwickelt und flächendeckend für eine digital gestützte Gesundheitsversorgung eingesetzt werden.

  • Die ePA nutzt allen

    Daher sollen alle gesetzlich Versicherten künftig automatisch eine ePA eingerichtet bekommen. Möchten sie dies nicht, können sie jederzeit widersprechen. Das Prinzip der Freiwilligkeit, die die ePA von Anfang an kennzeichnet, bleibt damit auch bei der künftigen „ePA für alle“ erhalten. Dank der ePA werden die notwendigen Daten für die medizinische Behandlung genutzt werden können, auch unabhängig davon, ob oder inwieweit eine Patientin oder ein Patient ihre bzw. seine ePA aktiv verwalten kann oder will. Privatversicherte können die ePA dank der GesundheitsID ebenfalls nutzen. Es nutznießen somit in Zukunft alle von einer besseren Versorgung.

Fragen und Antworten

Was bedeutet eine ePA als Opt-Out-Variante?

Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.

Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit noch nicht. Die gematik hat aber die Spezifizierung dafür übernommen, die es 2024 den Industriepartnern der Krankenkassen ermöglichen wird, die „ePA für alle“ umzusetzen. Sie soll 2025 zur Verfügung stehen.

Was muss ich tun, um eine ePA zu erhalten?

Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.

Für die ePA in der jetzigen Form sind in der Regel zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.

Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.

Mit der Umsetzung der ePA für alle wird die elektronische Patientenakte allen gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen.

Wer ist für die Datenverarbeitung und den Datenschutz verantwortlich?

Der Anbieter der Akte ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. In der Regel ist das Ihre Krankenkasse. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder der Anbieter, noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der Krankenkasse. Kontaktdaten finden Sie am Fuß des Online-Auftrittes Ihrer Krankenkasse.

Über wieviel Speicherplatz verfügt die ePA?

Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Daher gibt es keine Einschränkungen für die gesamte Akte.

Wird Vergessen ermöglicht, d.h. werden Dokumente aus der Akte nach 10 Jahren automatisch gelöscht?

Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.