
ePA
Persönliche Daten, persönliche Entscheidungen
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick. Arztbriefe, Befunde, aber auch Mutter- und Impfpass sind an einem Ort sicher gespeichert. Dank der ePA können sich vor allem Ärztinnen und Ärzte schnell einen guten Überblick über die Gesundheit verschaffen. Die volle Hoheit über ihre Daten behalten dabei stets die Versicherten. Denn sie allein entscheiden, welche Dokumente sie wem zur Einsicht freigeben.
In Planung: ePA als Opt-Out-Variante
Ausbaustufen der elektronischen Patientenakte
Der stufenweise Ausbau der ePA bietet neue Funktionen für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, sowie weiteres medizinisches Fachpersonal.
Schon heute können erste Dokumente wie der Notfalldatensatz, der Medikationsplan und Arztbriefe durch ihre Ärztinnen und Ärzte in der ePA gespeichert werden. Patienten und Patientinnen können auch eigene Dokumente hochladen, um diese ihren Ärztinnen und Ärzten einfach und sicher bereitzustellen. Mit dem Start der ePA 2.0 werden weitere Funktionen und Nutzergruppen freigeschaltet.
Denn seit 2022 können neben gesetzlich Versicherten auch Privatversicherte die Vorteile einer ePA nutzen. Sie können auf ihren Impfpass, das Zahnbonusheft, den Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft digital in der ePA zugreifen.
Mit der ePA 2.0 bestimmen nur Versicherte selbst, wer welche Dokumente sieht. Außerdem können Patientinnen und Patienten einen Vertreter für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen. Auch bei einem Kassenwechsel geht nichts verloren und die Daten sind mit der ePA der neuen Kasse jederzeit abrufbar. Die ePA gibt es dann auch zusätzlich als stationäre Version für den PC oder Laptop. Die Nutzung standardisierter Dokumente für eine bessere Suche nach Daten in der ePA werden unterstützt.
Mit der Version 2.0 werden mit dem Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern sowie Reha-Kliniken weitere Nutzergruppen angebunden.
Ab 2023 kommen mit der nächsten Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte viele weitere Funktionen hinzu. Mit der persönlichen ePA verwalten Patientinnen und Patienten nun Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, Laborwerte und noch vieles mehr. Daten aus von genutzten digitalen Gesundheitsanwendungen – sogenannten Apps auf Rezept –können nun auch in der ePA gespeichert werden. Daten dürfen dann auch pseudonymisiert für Forschungszwecke freigegeben werden, damit diese Daten zukünftig für eine bessere Gesundheitsversorgung genutzt werden können.
Dank neuer Funktionen und Nutzergruppen wird die ePA auch zukünftig eine noch wichtigere Rolle einnehmen.

Fragen und Antworten
Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit noch nicht. Die gematik wurde aber beauftragt, ein detailliertes Konzept unter Einbeziehung von Interessensvertreter:innen aus dem Gesundheitswesen dafür zu erarbeiten.
Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.
In der Regel sind zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.
Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.
Der Anbieter der Akte ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. In der Regel ist das Ihre Krankenkasse. Wenn weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sind, so handeln sie im Auftrag des Anbieters, der die Verantwortung trägt. Weder der Anbieter, noch der Betreiber können die Inhalte der Akte lesen.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist der Datenschutzbeauftragte der Krankenkasse. Kontaktdaten finden Sie am Fuß des Online-Auftrittes Ihrer Krankenkasse. Die Gesellschaft für Telematik richtet zusätzlich eine koordinierende Stelle zum Zweck der Erteilung von allgemeinen Informationen sowie von Auskunft über Zuständigkeiten (insbesondere zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der Telematikinfrastruktur) ein.
Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Daher gibt es keine Einschränkungen für die gesamte Akte.
Die ePA ist als lebenslange Akte gedacht. Die Dokumente in der ePA werden nicht automatisch gelöscht.