Dank der elektronischen Patientenakte gehören für Sie per Post zugestellte Arztbriefe oder andere Gesundheitsdokumente in Papierform endlich der Vergangenheit an. Die Nutzung der ePA schafft Übersicht über die eigenen Gesundheitsdokumente. Sie ist unkompliziert und vor allem eins: sicher. Die ePA kann von gesetzlich Versicherten bereits zur Einführungsphase ab dem 1. Januar 2021 kostenlos bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Die Nutzung ist freiwillig und bietet Ihnen als Patienten und allen an Ihrer Behandlung beteiligten Experten zahlreiche Vorteile. Denn mit der ePA erhalten Sie einen transparenten Überblick über Ihre Gesundheitsdaten und sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsversorgung aktiver mitzugestalten sowie im Sinne der gesundheitlichen Vorsorge im Blick zu behalten.
Was kann nun die elektronische Patientenakte und wem nützt sie in welcher Situation? Wir haben für Sie eine übersichtliche Infografik erstellt, in der Sie gemeinsam mit Sabrina erkunden können, wie die elektronische Patientenakte zum Einsatz kommen wird.
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Die Dokumente, die in der ePA gespeichert werden, lassen sich zwei Kategorien zuordnen: Vom Arzt eingestellte Dokumente wie Blutbilder und Arztbriefe, oder von Ihnen als Patient eingestellte Dokumente wie beispielsweise ein Gesundheits- oder Schmerztagebuch. Welche medizinischen Dokumente und wie lange diese in der ePA gespeichert werden sollen, bestimmen ganz allein Sie. Ebenfalls entscheiden Sie selbst, welcher Arzt oder welcher Apotheker auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen darf und über welchen Zeitraum der Zugriff berechtigt ist. Nach Ablauf des gewählten Zeitraums erlischt das Zugriffsrecht automatisch.
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Die von Ihnen in der elektronischen Patientenakte abgelegten Informationen bieten eine wichtige Grundlage dafür, dass Ihr Arzt, Apotheker und andere medizinische Leistungserbringer einen besseren Überblick über Ihren gesamten Gesundheitszustand bekommen: Hier finden medizinische Experten bereits gestellte Diagnosen, ausgestellte Arztbriefe und zum Beispiel Laborberichte – sofern Sie als Patient diese Dokumente in Ihrer ePA abgelegt und den Zugriff darauf erteilt haben.
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Der in der elektronischen Patientenakte und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegte Notfalldatensatz (NFDM) hält wichtige Informationen bereit, wenn es im Fall der Fälle darauf ankommt: Medizinische Daten, wie zum Beispiel Allergien, Unverträglichkeiten oder regelmäßig eingenommene Medikamente sind im Notfall eine essenziell wichtige Entscheidungsgrundlage.
In Deutschland haben Ärzte im Schnitt pro Patient nur 7,6 Minuten Zeit1. Diese kostbare Zeit ist besonders dann schnell verstrichen, wenn Informationen oder Unterlagen fehlen oder nicht vorliegen. In der ePA sind alle für Sie wichtigen und von Ihnen freigegebenen medizinischen Dokumente sofort vom Arzt abrufbar. So bleibt mehr Zeit für den Dialog zwischen Ihnen und Ihrem Arzt.
Ihre Ärzte und Therapeuten laden zukünftig Behandlungs- oder Laborberichte, Diagnosen und andere Dokumente auf Ihren Wunsch hin in die ePA hoch. Diese Informationen können dann zwischen Fachärzten einfach digital geteilt werden, anstatt sie umständlich und zeitaufwändig per Post zu verschicken.
Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist bereits Teil der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und wird nun auch in die ePA integriert. Er listet auf einen Blick alle Ihre Medikamente auf, sobald mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig eingenommen werden. Das sorgt für einen optimalen Überblick, auch bei umfangreichen Therapieansätzen
Auf Wunsch können zukünftig auch pseudonymisierte Daten aus der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gespendet werden. Sie als ePA-Nutzer leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Erforschung von Krankheiten und Gesundheitsproblemen und helfen damit anderen. Und das mit nur wenigen Klicks. Machen Sie mit bei dieser neuen Form der gesellschaftlichen Solidarität.
Ab dem 1. Januar 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Grundlage hierfür ist §341 des Sozialgesetzbuches. Damit wird die Basis für eine umfassende digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland geschaffen.