ePA

Für vernetzte Gesundheitsversorgung

Ein möglichst umfassendes Bild über die Gesundheit der eigenen Patientinnen und Patienten zu bekommen, ist sehr wichtig für die medizinische Behandlung. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bekommen Ärztinnen und Ärzte genau dieses Bild schnell und unkompliziert – ohne unnötige Doppeluntersuchungen durchzuführen oder Dokumente bei anderen Einrichtungen anfordern zu müssen. In der ePA können medizinische Dokumente, wie Arztbriefe und Befunde, hinterlegt werden. Ihre Patientinnen und Patienten haben die Unterlagen so immer zusammen und Sie sind bestens informiert.

Neu: ePA mit Opt-Out-Variante

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die ePA gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte

Die elektronische Patientenakte bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Der Zugang zur ePA lässt sich individuell anpassen

Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Ob Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten.

Mit der ePA sind wichtige Gesundheitspässe immer dabei

Mit der ePA sind wichtige Unterlagen, die Patientinnen und Patienten selbst aufbewahren müssen, jederzeit zugänglich. Der Mutter- und Impfpass sowie das Zahn-Bonusheft können seit 2022 in digitaler Form in die ePA aufgenommen werden. Das Untersuchungsheft-Heft für Kinder wird in der ePA des Kindes gespeichert. So geht nichts mehr verloren.

Daten sind in der ePA sicher

Die ePA ist ein sicheres digitales Zuhause für alle persönlichen Gesundheitsdaten. Alle Daten sind in der Telematikinfrastruktur abgelegt. Die Server zur Verarbeitung stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Seit 2022 können Versicherte auch eine Vertretungsperson benennen, die an ihrer Stelle die ePA verwaltet.

Die ePA schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung

Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Damit wird auch ein Arztwechsel, zum Beispiel durch einen Umzug, für alle Beteiligten einfacher, wenn Patientinnen und Patienten die Unterlagen von vorherigen Ärztinnen und Ärzten gespeichert haben. Doppeluntersuchungen werden vermieden, was gerade auch für Menschen mit chronischen Krankheiten eine Erleichterung sein wird.

So funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)

In der Apotheke

Für mehr individuelle Beratung

In der Praxis

Besser informiert für umfänglichere Beratung

im Krankenhausmanagement

Vernetzt informiert für eine noch bessere Versorgung

Im Krankenhaus

Auch hektischen Alltag gut informiert

Gesamte Krankengeschichte auf einen Blick: Fiktives Beispiel

In der elektronischen Patientenakte (ePA) lassen sich alle Befunde digital und sicher aufbewahren. Wie Menschen mit chronischen Erkrankungen so individueller und gezielter behandelt werden können, zeigt das Beispiel von Thomas Behrens.

  • Thomas Behrens hat chronische Rückenschmerzen

    Thomas Behrens ist 48 Jahre alt und leidet an einer chronischen Rückenerkrankung. Er hatte bereits zwei Bandscheibenvorfälle, beim zweiten musste er operiert werden. Nun hat Thomas Behrens erneut akute Schmerzen. Da er noch nicht lange in der orthopädischen Praxis von Dr. Hartmann in Behandlung ist, besorgt er mit viel Aufwand alle alten Unterlagen zu seiner Rückenerkrankung in Papierform. Er scannt sie ein und speichert sie in seiner ePA, dort sind sie nun digital und sicher aufgehoben.

  • Ein erneuter Bandscheibenvorfall

    Dr. Hartmann überweist Thomas Behrens für ein MRT zur Radiologin Dr. Kunze. Thomas Behrens berechtigt die Radiologiepraxis von Dr. Kunze für den Zugriff auf seine ePA. So kann die Radiologin alle wichtigen Informationen zur Rückenerkrankung des Patienten einsehen. Dr. Kunze diagnostiziert einen erneuten Bandscheibenvorfall.

  • Umfassende Diagnose wird einfacher

    Dank der alten Befunde, die nun vollständig in der ePA hinterlegt sind, kann sich Dr. Hartmann ein genaues Bild von der gesamten Krankengeschichte seines Patienten und dem bisherigen Behandlungsverlauf machen. Er kann Thomas Behrens zielgerichtete Rückfragen stellen und ihn umfassend und individuell behandeln. Dies hilft bei der Abwägung, ob erneut operiert werden muss oder nicht. Die Entscheidung fällt schließlich darauf, es zunächst mit Physiotherapie zu versuchen.

  • Individueller und gezielter behandeln

    Auch der Physiotherapeut Matthias Mahler* erhält Zugriff auf die ePA und kann Thomas Behrens so gezielt behandeln. Die manuelle Therapie und die Wärmeanwendungen seines Physiotherapeuten zeigen Erfolge. Nach einigen Wochen nehmen die Schmerzen ab und Thomas Behrens kann sich wieder freier bewegen.

    *Physiotherapie-Praxen werden im Laufe des Jahres 2022 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und können mit dem jeweiligen Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten dann auf die ePA zugreifen.

  • Thomas Behrens muss nicht operiert werden

    Thomas Behrens ist erleichtert: Eine erneute Operation ist nicht nötig. Physiotherapeut Matthias Mahler stellt ihm ein individuelles Übungsprogramm für zu Hause zusammen, mit dem er erneuten akuten Schmerzen vorbeugen kann.

Stimmen aus der Praxis

Dr. Mario Zerbaum

Facharzt für Allgemeinmedizin

Fayek Ishneiwer

Gesundheits- und Krankenpfleger

Dr. med. Oliver Fasold

Facharzt für Neurologie

Dr. Stephan Vinzelberg

Leitender Oberarzt
Klinik und Tagesklinik für Manuelle Medizin

Dr. med. Martin Deile

Hausarzt / Notarzt / Anästhesist / Sportmediziner

Zusätzliche Informationen

Broschüre: Digital unterwegs - Tipps für Zahnarztpraxen
PDF | 1 MB | 06.01.2023
Praxisbeispiel: elektronische Patientenakte und chronische Erkrankungen
PDF | 531 KB | 08.12.2021
Auf einen Blick: elektronische Patientenakte
PDF | 474 KB | 08.12.2021
Informationen zur elektronischen Patientenakte
Informationspflicht zur ePA nach § 314 SGB V
PDF | 349 KB | 08.12.2021

Fragen und Antworten

Was bedeutet eine ePA als Opt-Out-Variante für Gesundheitsfachpersonal?

Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.

Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit noch nicht. Die gematik wurde aber beauftragt, ein detailliertes Konzept unter Einbeziehung von Interessensvertreter:innen aus dem Gesundheitswesen dafür zu erarbeiten.

Da die gesetzlichen Grundlagen derzeit geschaffen werden, kann der ePA als Opt-Out-Variante noch nicht widersprochen werden und es können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie ein Widerspruch nach einer Einführung der ePA in dieser Form erhoben werden kann.

Muss ich mich als Arzt vor dem Patientengespräch durch die ganzen Befunde in der ePA klicken?

Die Befunde in der ePA können im Anamnese-Gespräch als Unterstützung dienen. Durch gezieltes Durchsuchen der Metadaten der ePA-Dokumente sind die richtigen Informationen auffindbar.

Können Arztpraxen und Krankenhäuser nur auf eine ePA zugreifen, wenn sie im TI-Verzeichnis angelegt sind?

Ja. Zudem müssen die Arztpraxen und Krankenhäuser auch „ePA-ready“ sein, also die nötigen Voraussetzungen mitbringen (siehe dazu: Was braucht eine Arztpraxis, um Daten in eine ePA einzustellen und darauf zuzugreifen?)

Bietet jede Praxissoftware die ePA an?

Unser TI-Score zeigt, welche Softwareanbieter bereits technische Lösungen für die Nutzung der ePA bereitstellen.

Ersetzt die ePA die postalische Zusendung eines Arztbriefes?

Nein, die ePA dient nicht der Kommunikation zwischen Leistungserbringern. Hierfür eignet sich der sichere E-Mail-Dienst KIM.