
ePA
Für vernetzte Gesundheitsversorgung
Ein möglichst umfassendes Bild über die Gesundheit der eigenen Patientinnen und Patienten zu bekommen, ist sehr wichtig für die medizinische Behandlung. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bekommen Ärztinnen und Ärzte genau dieses Bild schnell und unkompliziert – ohne unnötige Doppeluntersuchungen durchzuführen oder Dokumente bei anderen Einrichtungen anfordern zu müssen. In der ePA können medizinische Dokumente, wie Arztbriefe und Befunde, hinterlegt werden. Ihre Patientinnen und Patienten haben die Unterlagen so immer zusammen und Sie sind bestens informiert.
Neu: ePA mit Opt-Out-Variante
Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?
Die ePA gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte
Die elektronische Patientenakte bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung der Patientinnen und Patienten.
Der Zugang zur ePA lässt sich individuell anpassen
Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Ob Arztbrief, Migränetagebuch oder Medikationsplan: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten.
Mit der ePA sind wichtige Gesundheitspässe immer dabei
Mit der ePA sind wichtige Unterlagen, die Patientinnen und Patienten selbst aufbewahren müssen, jederzeit zugänglich. Der Mutter- und Impfpass sowie das Zahn-Bonusheft können seit 2022 in digitaler Form in die ePA aufgenommen werden. Das Untersuchungsheft-Heft für Kinder wird in der ePA des Kindes gespeichert. So geht nichts mehr verloren.
Daten sind in der ePA sicher
Die ePA ist ein sicheres digitales Zuhause für alle persönlichen Gesundheitsdaten. Alle Daten sind in der Telematikinfrastruktur abgelegt. Die Server zur Verarbeitung stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Seit 2022 können Versicherte auch eine Vertretungsperson benennen, die an ihrer Stelle die ePA verwaltet.
Die ePA schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung
Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Damit wird auch ein Arztwechsel, zum Beispiel durch einen Umzug, für alle Beteiligten einfacher, wenn Patientinnen und Patienten die Unterlagen von vorherigen Ärztinnen und Ärzten gespeichert haben. Doppeluntersuchungen werden vermieden, was gerade auch für Menschen mit chronischen Krankheiten eine Erleichterung sein wird.
Gesamte Krankengeschichte auf einen Blick: Fiktives Beispiel
In der elektronischen Patientenakte (ePA) lassen sich alle Befunde digital und sicher aufbewahren. Wie Menschen mit chronischen Erkrankungen so individueller und gezielter behandelt werden können, zeigt das Beispiel von Thomas Behrens.
Zusätzliche Informationen

Praxisbeispiel: elektronische Patientenakte und chronische Erkrankungen
PDF | 531 KB | 08.12.2021
Informationen zur elektronischen Patientenakte
Informationspflicht zur ePA nach § 314 SGB VPDF | 349 KB | 08.12.2021
Fragen und Antworten
Mit dem Opt-Out-Prinzip (also einem aktiven Widerspruch als Gegenteil von Opt-In als einer aktiven Genehmigung) soll die Nutzung der ePA weitgehend vereinfacht werden. Demnach wird allen Versicherten zukünftig eine ePA durch die Krankenkasse bereitgestellt. Wer das nicht möchte, kann widersprechen. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Die ePA als Opt-Out-Variante gibt es derzeit noch nicht. Die gematik wurde aber beauftragt, ein detailliertes Konzept unter Einbeziehung von Interessensvertreter:innen aus dem Gesundheitswesen dafür zu erarbeiten.
Da die gesetzlichen Grundlagen derzeit geschaffen werden, kann der ePA als Opt-Out-Variante noch nicht widersprochen werden und es können noch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie ein Widerspruch nach einer Einführung der ePA in dieser Form erhoben werden kann.
Die Befunde in der ePA können im Anamnese-Gespräch als Unterstützung dienen. Durch gezieltes Durchsuchen der Metadaten der ePA-Dokumente sind die richtigen Informationen auffindbar.
Ja. Zudem müssen die Arztpraxen und Krankenhäuser auch „ePA-ready“ sein, also die nötigen Voraussetzungen mitbringen (siehe dazu: Was braucht eine Arztpraxis, um Daten in eine ePA einzustellen und darauf zuzugreifen?)
Unser TI-Score zeigt, welche Softwareanbieter bereits technische Lösungen für die Nutzung der ePA bereitstellen.
Nein, die ePA dient nicht der Kommunikation zwischen Leistungserbringern. Hierfür eignet sich der sichere E-Mail-Dienst KIM.