Der Gesetzgeber hat die Etablierung einer interoperablen und sektorübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur) als die Basis für eine digitale und sichere Vernetzung im Gesundheitswesen mit dem § 291a Abs. 7 SGB V in die Hände der Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gelegt und diese zur Umsetzung dieser Aufgabe gleichzeitig mit der Gründung der Gesellschaft für Telematik betraut. Infolgedessen wurde die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte im Jahr 2005 in der Rechtsform einer GmbH gegründet.
Der gesetzliche Auftrag der gematik umfasst die Einführung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, der elektronischen Gesundheitskarte sowie zugehöriger Fachanwendungen und sogenannter weiterer Anwendungen für die Kommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten.
Dazu übernimmt die gematik nach § 291b SGB V insbesondere die folgenden Aufgaben:
In folgenden Gesetzen sind entsprechende Regelungen zu finden:
§ 291 SGB V Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis
§ 291a SGB V Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur
Die Entscheidungsprozesse in der gematik werden effektiver gestaltet, damit die Einführung weiterer Anwendungen der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte zügig umgesetzt werden.
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" - das sogenannte E-Health-Gesetz - führte u.a. umfassende Änderungen im SGB V ein.
Das „Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“ regelt die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im § 291a SGB V und beauftragt die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens mit der Umsetzung.