- Menschen, die dauerhaft ein bestimmtes Arzneimittel benötigen, können bis zu vier identische E-Rezepte auf einmal erhalten, die sie nacheinander einlösen können
- Nicht mehr benötigte E-Rezepte können Ärzt:innen einfach löschen
- Mehrfachverordnungen für E-Rezepte sind gültig wie von Ärzt:innen individuell angegeben (max. 365 Tage)
Menschen, die kontinuierlich ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel einnehmen müssen, kennen das: jedes Quartal aufs Neue machen sie sich auf den Weg zu ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt, um ihre eGK in der Praxis für ein Folgerezept einlesen zu lassen. Das neue Feature Mehrfachverordnungen fürs E-Rezept schafft hier Abhilfe. Das spart Wege und Termine auf Seiten der Versicherten und Verwaltungsaufwand oder unnötig volle Wartezimmer in den Praxen.
Marcel Weigand, Leiter für den Bereich Kooperationen und digitale Transformation bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), betrachtet den Versorgungs- und Verordnungsprozess aus Sicht der Betroffenen. Er sagt: „Was sich Patientinnen und Patienten von der Digitalisierung erhoffen, ist eine sinnvolle Verbesserung und Vereinfachung im Versorgungsalltag. Das E-Rezept ermöglicht es dank des digitalisierten Verordnungsprozesses nun, dass auch Mehrfachverordnungen nicht mehr vom quartalsgebundenen Ortstermin in einer Praxis abhängig sein müssen. Das macht vielen Menschen mit einer chronischen Erkrankung zumindest an dieser Stelle das Leben etwas leichter.“
Julia Schäfer, Produktmanagerin für das E-Rezept bei der gematik, erklärt: „Ärztinnen und Ärzte können mit einer Mehrfachverordnung bis zu vier inhaltsgleiche E-Rezepte erstellen, z. B. für diejenigen, die mit ihrer Dauermedikation gut eingestellt sind. Diese erhalten bei einem Verschreibungsvorgang die erforderlichen E-Rezepte für einen längeren Zeitraum. Die Weichen, Mehrfachverordnungen zu nutzen, sind gestellt.“
Hintergrund
E-Rezepte im Rahmen von Mehrfachverordnungen sind maximal ein Jahr (365 Tage) lang gültig. Wird ein Rezept nicht mehr benötigt, können Ärzt:innen und Apotheker:innen über ihre Softwaresysteme und Patient:innen via E-Rezept-App die Verordnung wieder löschen. Muss etwa die Dosierung geändert werden, wird die vorherige Mehrfachverordnung gelöscht und das E-Rezept – auch ggf. wiederum als Mehrfachverordnung – neu ausgestellt. Die bis zu vier inhaltsgleichen Verordnungen speichert die Ärztin bzw. der Arzt im Fachdienst für das E-Rezept. Das jeweilige E-Rezept ist mit einer Gültigkeit (ab/bis) versehen, so dass nicht alle Rezepte auf einmal eingelöst werden können.
Nach Veröffentlichung der Spezifikationen für Mehrfachverordnungen im Jahr 2022 wurde im April 2023 das Feature erprobt.