
Jetzt E-Rezept nutzen!
Rollout für Praxen und Apotheken
Jetzt E-Rezept ready werden!
Ab 1. September 2022 werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen. Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt.
Bereits seit dem 1. Dezember 2021 können alle Arztpraxen und Apotheken an der erweiterten Testphase teilnehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit dem E-Rezept vertraut zu machen, die Abläufe in Ihrer Praxis oder Ihrer Apotheke darauf einzustellen und mögliche Unklarheiten auszuräumen.
Bilden Sie lokale Partnerschaften: Indem Sie als Ärztin oder Arzt mit einer Apotheke in Ihrer Nähe die Anleitung zum Test-E-Rezept ausprobieren, können Sie den gesamten E-Rezept-Prozess gemeinsam durchlaufen und sich optimal aufeinander abstimmen. Sprechen Sie dazu gern proaktiv eine Praxis oder eine Apotheke in der Nachbarschaft an.
Service für Praxen und Apotheken
Sie wissen nicht, ob Ihre Praxis oder Ihre Apotheke alle Voraussetzungen erfüllt, um an der Testphase teilzunehmen? Hier finden Sie praktische Checklisten mit allen wichtigen Infos.
Machen Sie mit unserem Kommunikationspaket gern darauf aufmerksam, dass Sie an der E-Rezept-Testphase teilnehmen.
Diese PVS-Hersteller sind bereits an Bord
Sie wollen wissen, welche PVS-Anbieter bereits E-Rezept-ready sind? Unsere Übersicht zeigt anhand definierter Merkmale, wie weit die verschiedenen Softwareanbieter momentan sind.
Ihr Anbieter ist noch nicht dabei? Machen Sie ihn gern darauf aufmerksam, dass die Testphase begonnen hat.

Nutzen Sie das Test-E-Rezept!
In der Testphase können Sie die Funktionen des E-Rezeptes kennenlernen. Die Techniker Krankenkasse stellt Ihnen dafür fiktive Versicherten-Daten für ein Testrezept zur Verfügung. Nutzen Sie das Testrezept um zu prüfen, ob Sie E-Rezept ready sind - noch bevor Sie die ersten E-Rezepte für Ihre Patientinnen und Patienten ausstellen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Hinweis: In der aktuellen Version der E-Rezept App ist das Löschen von E-Rezepten nicht möglich. Sollten Sie also das Test-E-Rezept in Ihrem PVS / AVS löschen, bleibt es in der App sichtbar. Dieser Fehler ist bekannt und wir arbeiten an der Behebung.
Fragen und Antworten
Seit dem 01. September 2022 sind alle Apotheken dazu verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Und immer mehr Apotheken registrieren sich als E-Rezept-fähig. Diese Listung in der Apothekensuche muss jedoch über das Apothekenportal der gedisa erfolgen. Einige Apothekerinnen und Apotheker wissen darüber noch nicht Bescheid. Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Praxis auffällt, dass eine Apotheke in der Datenbank fehlt, weisen Sie gerne Ihre Ansprechperson der betroffenen Apotheke darauf hin.
Die Betäubungsmittelrezepte sind derzeit noch nicht durch das E-Rezept verordnungsfähig. An der Integration dieser Rezepte wird derzeit mit den zuständigen Stellen gearbeitet. Das Ziel ist, dass Betäubungsmittelrezepte ab 2024 elektronisch verordnet werden können.
(Stand: Oktober 2022)
In Veranstaltungen und Gesprächen mit Apothekerinnen und Apothekern und ihren Softwareanbietern stellen wir die Chancen von KIM vor. Gerade in der Heimversorgung wird großes Potenzial gesehen – vor allem von Apothekerinnen und Apothekern. Daher arbeiten wir daran, die Heimversorgung über KIM umsetzen zu können. Zusammen mit den Software-Anbietern arbeiten wir an einer Lösung, bis Ende des Jahres technische Standards vorliegen zu haben, damit die Heimversorgung über KIM im kommenden Jahr als Komfort-Funktion in der Breite nutzbar sein wird.
Der Chaos Computer Club hat die Konnektoren nicht gehackt, sondern war in der Lage, Technik zu „re-engineeren“, also diese auseinanderzunehmen und zu verstehen, wie die Technik funktioniert. Sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), als auch Expertinnen und Experten der gematik und der Hersteller prüfen sehr genau, dass die Sicherheit der Telematikinfrastruktur gegeben ist. Bisher wurde keine Sicherheitslücke entdeckt.
(Stand: Oktober 2022)
E-Rezepte dürfen nur von Ärztinnen und Ärzten mit einem Heilberufsausweis signiert werden. Wenn MFAs im Praxisverwaltungssystem E-Rezepte vorbereiten, dann müssen diese im Anschluss von Ärztinnen und Ärzten geprüft und signiert werden. Die meisten Praxisverwaltungssysteme bieten eine Signaturliste an, in welcher die vorbereiteten Rezepte auf die entsprechende Prüfung und Signatur warten.
Nahezu analog dem Muster 16 – auch bekannt als „rosa Zettel“ – können auch beim E-Rezept im Rahmen der Abgabe gesetzlich oder vertraglich geregelte Ergänzungen und/oder Korrekturen vorgenommen werden. Die genaue Umsetzung ist abhängig vom Systemhersteller der Apotheke. Bitte erkundigen Sie sich dort nach Schulungsmaterial, um die ggf. neuen Prozesse zu erlernen.
Die Apotheken müssen zunächst einen KIM-Anbieter auswählen. Sie haben die freie Wahl und finden alle zugelassenen KIM-Anbieter im Fachportal der gematik. Im zweiten Schritt bestellen Apotheken ihre E-Mail-Adresse beim gewählten KIM-Anbieter. Anschließend müssen sie ein KIM-Client-Modul installieren: Dies kann entweder integriert im Warenwirtschaftssystem oder separat in einem handelsüblichen E-Mail-Programm erfolgen. Nach diesem Schritt können Apotheken KIM-Nachrichten schnell und sicher senden und empfangen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gematik.de/anwendungen/kim
E-Rezept-Token können in rechtlich oder vertraglich zulässigen Situationen bereits heute per KIM an eine Apotheke versendet werden. Hierzu zählen Verordnungen für anwendungsfertige Zytostatika-Rezepturen (§11 Abs. 2 Apothekengesetz) sowie Verordnungen, die im Rahmen der Heimversorgung ausgestellt werden (sofern ein Versorgungsvertrag nach §12a ApoG vorliegt).
(Stand: Oktober 2022)
Um E-Rezepte in der Arztpraxis digital an einen Versicherten zu übermitteln, muss die App „Das E-Rezept“ der gematik genutzt werden.
Die E-Rezept-App bietet eine Familienfunktion. Das bedeutet, dass beliebig viele Profile auf einer App angelegt werden können. Um Rezepte für Kinder empfangen zu können, wird die elektronische Gesundheitskarte und der dazugehörige PIN des Kindes benötigt. Es ist möglich, dass beide Elternteile die Rezepte ihrer Kinder empfangen.
Die gematik hat alle Verbände, Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene zu einer regelmäßigen Austauschrunde eingeladen, in der über aktuelle Themen und Erfahrungen aus dem Roll-out berichtet wird.
Seit dem Start des E-Rezepts wurden bereits über 300.000 E-Rezepte erfolgreich abgerechnet. Für die Übertragung der E-Rezept-Informationen wurden standardisierte, digitale Übermittlungswege zwischen Warenwirtschaft, Abrechnungszentren und Krankenkassen eingerichtet und erfolgreich in der Praxis genutzt.
(Stand: Oktober 2022)
Folgende Systeme sind beteiligt: CGM-AIS: Turbomed, Medistar, M1 Pro, Albis; Medatixx-Linien: x.isynet, x.concept, medatixx, x.comfort; Elaphe Longissima; Interarzt; Medical Office (Indamed); Tomedo (Zollsoft); Duria (Duria eG).
Im TI-Score können Sie nachschauen, ob Ihr Praxisverwaltungssystem über die für das Ausstellen von E-Rezepten nötige Funktion verfügt: www.ti-score.de/e-rezept/praxen
Die gematik bietet online umfangreiche Informationen sowie FAQs und in der Mediathek unterschiedliche Materialien für Arztpraxen und Apotheken zum Download an.
Krankenhäuser können Entlassrezepte grundsätzlich auch in elektronischer Form ausstellen. Wie viele Kliniken das E-Rezept bereits aktiv nutzen, ist nicht bekannt.
Die gematik kann auf der Grundlage der Betriebszahlen nicht nachvollziehen, wie häufig der Papierausdruck oder die App genutzt wurde. Die aktuell laufende wissenschaftliche Evaluation zur Nutzung und Akzeptanz des E-Rezepts bei Versicherten wird jedoch darüber Auskunft geben.
Nein, weder die gematik noch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. (KVWL) veröffentlichen eine Liste mit Arztpraxen, die bereits E-Rezepte ausstellen. Grundsätzlich können alle Arztpraxen in Deutschland das tun. Hierzu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel dass ein elektronischer Heilberufsaufweis (HBA) vorliegen muss.
Bisher wurde die App fast 500.000-mal heruntergeladen.
(Stand: Oktober 2022)
Ja, seit dem 1. September 2022 müssen alle Apotheken in Deutschland E-Rezepte annehmen. Alle Apothekenverwaltungssysteme bieten die notwendige Funktionalität flächendeckend an. Daher sollten alle Apotheken ihr Personal im Umgang mit E-Rezepten im eigenen System vom Hersteller schulen lassen.
gematik digital: E-Rezept Rollout
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Kurz erklärt für (Zahn-)Medizinische Fachangestellte: Wie funktioniert das E-Rezept?
PDF | 627 KB | 06.07.2022