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Zulassung
Zulassungsverfahren der gematik
Es obliegt der gematik, die Regelungen für eine interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur (TI) zu schaffen und falls erforderlich Aufbau und Betrieb bzw. die Betriebsverantwortung zu übernehmen. Als Grundlage dafür gilt der §291a Abs. 7 S. 2 SGB V sowie die „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“. Die gematik hat sicherzustellen, dass die im Zusammenhang mit der TI angebotenen Produkte und Dienstleistungen den geltenden Anforderungen entsprechen – insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität und Sicherheit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist die gematik gesetzlich verpflichtet, geeignete Produkte und Betriebsdienstleistungen für ihren Einsatz innerhalb der TI zuzulassen.
Zulassungsobjekte
Zum jetzigen Zeitpunkt werden Zulassungen ausschließlich auf der Grundlage der Festlegungen für den Wirkbetrieb (siehe "
Für den Wirkbetrieb
") erteilt. Aktuelle Zulassungsobjekte sind demzufolge:
- eGK Generation 1 und 1 plus
- Personalisierungsdaten eGK
- HBA Generation 1
- SMC-A/B Generation 1
- eHealth-BCS-Kartenterminal
- Mobiles Kartenterminal Ausbaustufe 1
- Bestätigung der Sicherheit zur eGKHerausgabe
Für die Zulassungsobjekte sind neben den normativen Spezifikationen alle SRQ und mitgeltenden Unterlagen zu beachten.
Anträge zu anderen als vorstehend benannten Zulassungsobjekten und Zulassungsgrundlagen werden nicht mehr angenommen und Zulassungen nicht mehr durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Informationen über Zulassungen für Komponenten, Dienste, Prozesse und Anbieter bzw. Betreiber innerhalb der Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte.
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