Zulassungsverfahren
Wettbewerbsrechtliche Geschäftsstrategie
Die gematik informiert die interessierten Unternehmen aus Gründen der Transparenz, und um sich auf künftige Zulassungsverfahren vorbereiten zu können, über ihre wettbewerbsrechtliche Geschäftsstrategie:
Im Juni 2008 hat die gematik die letzten Aufträge für Betriebsdienstleistungen im Rahmen der Testmaßnahmen vergeben. Diese Aufträge haben Laufzeiten von bis zu fünf Jahren.
Von vertraglich vereinbarten Optionen von Verlängerungen der Laufzeiten wird die gematik nur aus Gründen der Sicherstellung Gebrauch machen, wenn vorher im Rahmen von frühzeitig durchgeführten Interessenbekundungsverfahren bzw. in Zulassungs- oder Ausschreibungsverfahren kein neuer Anbieter gefunden werden konnte.
Zulassungspolicies der gematik
Die gematik hat Richtlinien definiert, die sie selbst im Rahmen der Zulassungsverfahren und Zulassungen beachtet. Dazu gibt es eine übergreifende Policy, die die Grundsätze und Leistungen der gematik beschreibt.
Weiterhin existieren zwei Policies, die zum Einen die Anforderungen an Komponenten und Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) sowie Prozesse zur Herausgabe und Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nennen. Diese Zulassungen erfolgen auf Basis von
§ 291b Abs. 1a SGB V.
Eine weitere Policy enthält die Anforderungen an Anbieter bzw. Bertreiber von Diensten. Anbieterzulassungen erfolgen auf Basis von § 291b Abs. 1b SGB V.
Vertraulichkeitsrichtlinie
Die gematik hat eine Organisationsrichtlinie definiert, die den Umgang mit vertraulichen Dokumenten beschreibt, die der gematik im Rahmen der Zulassung zur Verfügung gestellt werden. Die Seite " Organisationsrichtlinie Zulassungsverfahren / Sicherheitsgutachten " gibt dazu nähere Informationen.
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