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Zulassungsverfahren

Zulassungsverfahren Dienste

Die Begriffe zentrale Komponente und zentraler Dienst werden zur Bezeichnung von technischen, in sich geschlossenen Funktionskomponenten verwendet, die Services zentral unterstützen.

Die folgenden zentralen Komponenten und Dienste werden gemäß §291b Abs. 1a SGB V von der gematik getestet und – im Falle ihrer Eignung – zugelassen:

  • Broker (noch zu erstellen)
  • Fachdienste (noch zu erstellen)
  • Mehrwertdienste (noch zu erstellen)
  • MPLS (noch zu erstellen)
  • PKI (noch zu erstellen)
  • Zugangsnetz (noch zu erstellen)