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Unternehmensorganisation
Gesetzliche Grundlagen
Die gematik hat den gesetzlichen Auftrag. die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur als Plattform einer vernetzten Versorgung einzuführen.
In folgenden Gesetzen sind entsprechende Regelungen zu finden:
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§291 SGB V - Krankenversichertenkarte
Enthält u.a. die gesetzliche Vorgabe, die Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte auszubauen. -
§291a SGB V - Elektronische Gesundheitskarte
Enthält u.a. die Anforderungen, Aufgaben und Ziele der neuen Karte. -
§291b SGB V - Gesellschaft für Telematik
Enthält u.a. die Aufgaben und Struktur der gematik. - Die Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom Bundesministerium für Gesundheit beinhaltet weitere Regelungen, u.a. die Erprobung in den Testregionen.
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