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Grundlagen
Die gem. § 291 a SGB V des zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungs- gesetzes (GMG) geplante Erweiterung der Krankenversichertenkarte (KVK) zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll neue Anwendungen zur medizinischen Versorgung ermöglichen.
Im GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG vom 12.11.2010 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Ausgabe der neuen eGK bis zum 31.12.2011 an mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder vorgeschrieben. Im Rahmen der flächendeckenden Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte („Basis-Rollout“) werden die Voraussetzungen für eine spätere Einführung von Fachanwendungen wie z.B. die Speicherung von notfallrelevanten Daten des Versicherten geschaffen. Die Ausgabe der eGK und der zu ihrer Verarbeitung notwendigen Lesegeräte leitet den Wechsel von der bisher genutzten Krankenversichertenkarte ein.
Im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wurden für die Beschaffung und Einbindung von Kartenterminals, die von der gematik für den Basis-Rollout zugelassen sind, Kostenpauschalen vereinbart (Näheres hierzu siehe www.kv-telematik.de ). Eine analoge Finanzierungsvereinbarung besteht zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
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