ePA

Für vernetzte Gesundheitsversorgung

Ein möglichst umfassendes Bild über die Gesundheit der eigenen Patientinnen und Patienten zu bekommen, ist sehr wichtig für die medizinische Behandlung. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bekommen Ärztinnen und Ärzte genau dieses Bild schnell und unkompliziert – ohne unnötige Doppeluntersuchungen durchzuführen oder Dokumente bei anderen Einrichtungen anfordern zu müssen. In der ePA können medizinische Dokumente, wie Arztbriefe und Befunde, hinterlegt werden. Die Patientinnen und Patienten haben die Unterlagen so immer zusammen und die, die sie medizinisch behandeln, sind bestens informiert.

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die ePA gibt einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte

Die elektronische Patientenakte bündelt alle Gesundheitsdaten an einem Ort. Ärztinnen und Ärzte können sich so einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Das Besorgen alter Arztbriefe und Befunde in Papierform entfällt, Diagnosen und Dokumente aus Untersuchungen anderer Fachkollegen liegen direkt vor. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Behandlung der Patientinnen und Patienten.

Der Zugang zur ePA lässt sich individuell anpassen

Die Benutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden in der jetzigen Form der ePA selbst, wer – also welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus – auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff. So liegt die Datenhoheit immer bei den Versicherten. Auch bei der künftigen ePA für alle, die nach aktuellem Stand 2025 eingeführt werden soll, gilt das Prinzip der Freiwilligkeit und Datenhoheit der Versicherten. Sie können die ePA über die App dann selbst aktiv nutzen, müssen dies aber nicht. Wenn sie keine ePA für alle möchten, können sie widersprechen.

Die ePA schafft eine vernetzte Gesundheitsversorgung

Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser können mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die hinterlegten Informationen zugreifen. Damit wird auch ein Arztwechsel, zum Beispiel durch einen Umzug, für alle Beteiligten einfacher, wenn Patientinnen und Patienten die Unterlagen von vorherigen Ärztinnen und Ärzten gespeichert haben. Doppeluntersuchungen werden vermieden, was gerade auch für Menschen mit chronischen Krankheiten eine Erleichterung sein wird.

Stimmen aus der Praxis

Dr. Mario Zerbaum

Facharzt für Allgemeinmedizin

Fayek Ishneiwer

Gesundheits- und Krankenpfleger

Dr. med. Oliver Fasold

Facharzt für Neurologie